Trinkwasserinstallation
Trinkwasserinstallation
Hier folgen wir der VDI 6023: „Hygiene im Sinne dieser Richtlinie ist die Gesamtheit aller Bestrebungen und Maßnahmen zur Verhütung von mittelbaren oder unmittelbaren gesundheitlichen Beeinträchtigungen sowie Störungen des Wohlbefindens beim einzelnen Nutzer. Die möglichen Beeinträchtigungen können durch mikrobiologische, chemische und/oder physikalisch-chemische Veränderungen des Trinkwassers in Trinkwasserinstallationen verursacht werden und auch nachträglich durch Veränderungen der Betriebsbedingungen entstehen.“
Unsere Probennehmer und unser Labor sind DAKS akkreditiert und besuchen kontinuierlich Audits zur Qualitätssicherung.
Kontaktieren Sie unsGefährdungsbeurteilung gem. TrinkwV.
Werden in einer Trinkwasserinstallation auch nur an einer einzigen Stelle Legionellen in einer Konzentration über dem technischen Maßnahmenwert nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV) festgestellt (100 koloniebildende Einheiten – KBE/100 ml), hat der Betreiber unverzüglich eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.
Unser praxiserfahrenes Team erstellt Gefährdungsbeurteilung nach § 16 Abs. 7 Nr. 2 der Trinkwasserverordnung. Mit diesen Daten wird ein Instandhaltungsplan konzipiert, um alle zur Gefährdungsvermeidung erforderlichen Maßnahmen darzustellen.
Regelmäßige Trinkwasserprobenentnahme
Bei der Installation von Trinkwasseranlagen liegt die Hauptverantwortung nach der Richtlinie VDI 6023 bei dem Betreiber. Für den reibungslosen Ablauf muss die Verständigung unter allen Mitwirkenden hocheffizient verlaufen.
Bei einer Ortsbegehung werden Proben nach der Trinkwasserverordnung und den Richtlinien von VDI 6023 genommen. Wir versprechen Ihnen stets größte Sicherheit bei der Installation von Trinkwasseranlagen.
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