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Verdunstungs­kühlanlagen / Kühltürme

Verdunstungskühlanlagen wie offene Kühltürme oder Hybridkühler mit Adiabatik sind eine besonders wirtschaftliche Form der Rückkühlung. Überschüssige Wärme – beispielsweise aus Wärmekraftwerken, Rechenzentren oder Kältemaschinen – wird über Wasser abgeführt. Durch den Kontakt mit der Luft wird dem Wasser dann die Wärme wieder entzogen – ein weithin sichtbares Zeichen ist der Wasserdampf, der über dem Kühlturm aufsteigt.

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz regelt unter anderem den Betrieb von Verdunstungskühlanlagen und Kühltürmen.

Einige unserer Sachverständigenleistungen werden durch unsere Schwesterfirma H.U.I. GmbH / HRB: 739438 AmtsG. Mannheim (Gutachterbüro für technische Gebäudeausrüstung) ausgeführt sowie durch eigenständige öffentlich bestellt und vereidigte Sachverständige.

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Sachverständigen­prüfung gem. 42 BImSchV

Sachverständigenprüfung

Gem. §14 der 42 BimSchV müssen Verdunstungskühlanlagen und Kühltürme alle 5 Jahre durch einen gem. § 36 der Gewerbeordnung öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder durch eine Inspektionsstelle A durchgeführt werden. Gerne unterstützen wir Sie rund um diese gesetzliche Prüfung.

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Gefährdungs­beurteilung

Eine Gefährdungsbeurteilung nach § 3 42. BImSchV ist immer dann zwingend erforderlich, wenn eine In- oder Wiederinbetriebnahme erfolgt. Die Gefährdungsbeurteilung muss dabei vor der In- oder Wiederinbetriebnahme erstellt werden. Wir konzipieren ihre Gefährdungsbeurteilungen nach den § 4 und § 7 der Biostoffverordnung sowie § 3 der Betriebssicherheitsverordnung und der VDI 2047-2.

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Gefährdungsbeurteilung nach BImSchV

Akkreditierte Kühlwasser­untersuchung

Akkreditierte Kühlwasseruntersuchung

Damit Sie sich auf Ihren Betrieb konzentrieren können, überwachen wir die Einhaltung von Grenzwerten und organisieren weitere Probenahmen.

Wir versprechen Ihnen Sicherheit: Unsere individualisierten Maßnahmenpläne minimieren die Risiken in Ihrem Betrieb. Alles ist darauf ausgerichtet, energetische und hygienische Schwachstellen zu eliminieren.

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